Wie läuft die Therapie ab?
Um eine Psychotherapie zu beginnen oder sich zu informieren, benötigen Sie keine Überweisung eines Arztes. In einem Erstgespräch haben Sie Zeit, Ihre Situation zu schildern, und Sie erhalten alle nötigen Informationen über mögliche Behandlungswege und über die Bedingungen der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse.
Die Therapie erfolgt alltagsbegleitend in kontinuierlichen, meist einmal wöchentlichen Einzelsitzungen. Die Sitzungen dauern in der Regel 50 Minuten.
Je nach Indikation ist mit einer Dauer zwischen 1 und 10 Sitzungen für Beratungsgespräche, zwischen 10 und 25 Sitzungen bei einer Kurzzeittherapie sowie zwischen 25 und 80 Sitzungen bei einer Langzeittherapie zu rechnen.
Termine für Erstgespräche erhalten Sie telefonisch oder Sie schreiben uns eine Email. Auch das untenstehende Kontaktformular können Sie nutzen. Sofern wir uns nicht innerhalb einer Woche bei Ihnen gemeldet haben, können wir aufgrund der derzeit verstärkten Nachfrage keine neuen Termine vergeben.
Für ein Erstberatungsgespräch haben Sie ausserdem die Möglichkeit, einen Termin online zu vereinbaren.
Darüber hinaus nutzen wir die Technik der Telemedizin und bieten unsere Therapien auch als Videosprechstunde an. Einzelheiten dazu finden Sie hier: Psychotherapie per Videosprechstunde
Ihre Daten und die Inhalte der Gespräche unterliegen der Schweigepflicht, die für uns absolut verbindlich ist.
Was ist bei der Abrechnung zu beachten?
Private Krankenversicherungen, Beihilfe
In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen bzw. Beihilfestellen nach ordnungsgemäßer Antragstellung übernommen. Die Anzahl der Sitzungen und die Höhe der Kosten, die erstattet werden, hängt von den einzelnen Versicherungsunternehmen und dem jeweiligen individuellen Tarif ab. In manchen Fällen kann es zu privaten Zuzahlungen kommen. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer privaten Krankenversicherung und ggf. Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung (Verhaltenstherapie) zu klären.
Gesetzliche Krankenversicherungen
Die Durchführung einer Psychotherapie für gesetzlich versicherte Patienten bedarf der Zustimmung Ihrer Krankenkasse. Die Voraussetzung für diese Zustimmung ist die Durchführung einer Psychotherapeutischen Sprechstunde.Die Abrechnung im Rahmen eines Kostenerstattungsverfahrens bieten wir nicht an.
Bedauerlicherweise kann die ADHS-Diagnostik nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.
Selbstzahler
Die Psychotherapie kann sofort ohne Formalitäten begonnen werden. Eine Psychotherapie wird bei der Krankenkasse nicht aktenkundig. Dies ist z.B. bei einem Wechsel der Krankenkasse oder beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig. Selbstzahlern bieten wir im Rahmen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) individuell vereinbarte Sätze an. In der Regel beläuft sich das Honorar auf Euro 153,00 pro Therapiesitzung. Die ADHS-Diagnostik berechnen wir aufgrund des erhöhten Aufwandes mit Euro 153,00 pro Sitzung á 50 Min.. Die Kosten für eine Psychotherapie können als außergewöhnliche Aufwendung unter "sonstige Gesundheitsausgaben" im Rahmen der zumutbaren Belastung steuerlich geltend gemacht werden.
Eine kostengünstige und ebenfalls sehr effektive Möglichkeit für Selbstzahler ist die Gruppentherapie. Hier geht es zu unseren Gruppentherapieangeboten
Paartherapie / Paarberatung
Das Honorar für eine gemeinsame Sitzung à 50 Minuten beträgt € 150,--, à 100 Minuten € 250,--. Die Kosten für eine Paarberatung / -therapie werden nicht durch die Krankenkassen erstattet.
Beratung
Das Honorar wird im Einzelfall festgelegt.
Ausfallhonorar
Termine, die nicht mindestens 48 Werktagsstunden vor Sitzungsbeginn abgesagt werden, stellen wir in Rechnung.